Landesarbeitsgemeinschaft Gehobener Sozialdienst im Justizvollzug NRW

Datenschutz in den sozialen Diensten der Justiz

Datenschutzgrundverordnung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Mai letzten Jahres trat die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Zu dieser Zeit herrschte in vielen Unternehmen und Vereinen Unsicherheiten im Umgang mit diesen neuen Richtlinien. Die neuen Regelungen wurden in den Medien kontrovers diskutiert und wirken sich natürlich auch auf unseren Arbeitsbereich aus. Im Oktober 2018 wurde dann das Justizdatenschutz-Anpassungsgesetz beschlossen und ist in Kraft getreten.Das Thema Datenschutz ist für alle von uns einerseits von großer Bedeutung, andererseits gibt es noch immer viele Unsicherheiten und Unklarheiten unter Kolleginnen und Kollegen.Es freut uns daher sehr, als Kooperationspartner einer Fortbildung des DBH (Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik) sowie der LAG des ambulanten sozialen Dienstes der Justiz NRW e.V. auftreten zu können.

Wir möchten auf die anhängende Ausschreibung zu der Fortbildung „Datenschutz in den sozialen Diensten der Justiz – Umgang mit personenbezogenen Daten in der Sozialarbeit der Fachdienste“ am 20.03.2019 in Essen aufmerksam machen und würden uns freuen, wenn sich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen dort anmelden.

Weitere Information:

https://www.dbh-online.de/bildungswerk/fachtagung/datenschutz-den-sozialen-diensten-der-justiz-umgang-mit-personenbezogenen

Ein Beitrag von Fabian Grund
2019-02-20 10:38:11