AG “Landesstrafvollzugsgesetz NRW (StVollzG NRW)”
Im Rahmen der Förderalismusreform wurden verschiedene Gesetzgebungskompetenzen vom Bund auf die Bundesländer übergeben. In Folge dessen werden die jeweiligen Landesstrafvollzugsgesetze das bundeseinheitliche, aktuell in NRW noch gültige Strafvollzugsgesetz ablösen. Die Bundesländer Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben bereits eigene Landesstrafvollzugsgesetze geschaffen; von weiteren 10 Bundesländern liegt ein gemeinsamer Musterentwurf vor. Auch die Landesregierung in Düsseldorf arbeitet aktuell an einem Landesstrafvollzugsgesetz NRW.
Im Rahmen der Arbeitsgruppen wurden Ideen und Gedanken gesammelt, um diese an gegebener Stelle in den politischen Raum einfließen zu lassen.
Nachdem durch das Justizminsterium am 22.01.2014 der Entwurf eines “Gesetzes zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen” der LAG zur Verfügung gestellt wurde, wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe in einer Stellungnahme zusammengefasst und diese am 19.02.2014 an das Justizministerium NRW übersandt. Die Stellungnahme ist im Mitgliederbereich einsehbar.
Darüber hinaus erhielt die LAG die Möglichkeit, sich im Oktober 2016 mit den Änderungen der Vollzugsgesetzes des Landes NRW auseinanderzusetzen. Es wurde am 21.10.2016 eine entsprechende Stellungnahme an das Justizministerium NRW übersandt, die ebenso im Mitgliederbereich einsehbar ist.
AG “Arbeit mit Gewalttätern im Justizvollzug NRW”
Im Rahmen des 8. Forums der LAG am 11.06.2013 in der JAK Recklinghausen bildete sich aus der Mitgliedschaft heraus eine Arbeitsgruppe mit dem Titel “Arbeit mit Gewalttätern im Justizvollzug NRW”. Mitglieder aus verschiedenen Vollzugsformen diskutieren hier fortan u.a. den Ablauf und die Koordination verschiedener Angebote für die Behandlung von Gewalttätern, dessen Weiterentwicklung und Positionierung innerhalb des Behandlungsvollzuges NRW sowie die Möglichkeiten eines fachlichen, interdisziplinären Austausches unter den in der Gewaltarbeit eingebundenen KollegInnen.